Allgemeine Geschäftsbedingungen Hochpreis Leadquelle, Teerhof 59, 28199 Bremen (nachfolgend: HPLQ)

 

§ 1 Anwendungsbereich

 

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die HPLQ mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.

 

(2) HPLQ schließt nur Verträge mit Unternehmern im Sinne des §14 BGB ab. Der Kunde versichert bei Vertragsschluss mit HPLQ als Unternehmergemäß §14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.

 

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HPLQ ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn HPLQ in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

 

§ 2 Leistungen von HPLQ / Mitwirkung des Kunden

 

(1) HPLQ erbringt für den Kunden Dienstleistungen im Bereich des Online-Marketings und der Unternehmensberatung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet HPLQ nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere kann HPLQ lediglich den Erfolg bestimmter Werbemaßnahmen prognostizieren anhand von Erfahrungswerten. Dem Kunden ist bewusst, dass ein dies bezüglicher Erfolg von HPLQ nicht geschuldet wird. Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Werbemaßnahme vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch im Grundsatz nicht.

 

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch HPLQ, bleibt der Vergütungsanspruch von HPLQ unberührt.

 

(3) HPLQ steht in Bezug auf die gegenüber dem Kunden zu erbringenden Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht gemäß § 315 BGB zu.

(4) HPLQ schuldet die Beratung und Betreuung des Kunden sowie die Planung und Gestaltung der beauftragten Marketingmaßnahmen, wobei diese nur einen „Basisrahmen“ darstellen. Schwerpunkt der Tätigkeit von HPLQ ist eine allgemeine, laufende Tätigkeit zwischen Werbeagentur und Werbung treibendem Unternehmen, die auf Beratung und Konzeptionierung von Werbekampagnen abzielen und mit monatlich fälligen Pauschalbezügen honoriert werden.

 

§ 3 Zustandekommen von Verträgen

 

(1) Der Vertragsschluss zwischen HPLQ und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) in Textform oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anders lautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von HPLQ zu erhalten.

 

(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen HPLQ und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass HPLQ das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet.

 

(3) Ein Vertrag kommt ferner durch Zusendung eines Angebots und dessen Annahme zustande. Hierbei ist die Annahme des Angebots in Textform (z.B. per E-Mail) ausreichend. Im Anschluß an die Annahme des Angebots erteilt HPLQ dem Kunden eine Rechnung über den Vertragsinhalt. Die Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzug zu bezahlen. Nach Verzeichnung des Zahlungseingangs stellt HPLQ die vereinbarten Vertragsinhalte zur Verfügung und beginnt mit den vereinbarten Leistungen. Die für die Betreuung des Kundennotwendigen Resourcen von HPLQ werden über die ganze Vertragslaufzeit vorgehalten.

 

 

§ 4 Zahlungen, Preise, Bedingungen

 

(1) Die Preise, die von HPLQ angegeben und mitgeteilt werden, sei es fernmündlich oder schriftlich, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

 

(2) Die Bezahlung der Leistungen von HPLQ erfolgt sofort nach Rechnungserteilung, und zwar grundsätzlich über den angegebenen Zahlungslink, per Überweisung oder SEPA-Lastschriftmandat. Die Vergütung der Dienste von HPLQ ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags und dann monatlich im Voraus zur Zahlung fällig, es sei denn, unser Angebot ist anders lautend. Eine uns erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

 

(3) HPLQ stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus.

 

(4) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei (3) Werktagen an HPLQ zu überweisen. Kosten für zurückgegebene Lastschriften werden mit Euro 50,- in Rechnung gestellt.

 

(5) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

 

(6) Sofern wir dem Kunden bei Vertragsschluss die Möglichkeit einräumen, den Preis für unsere Dienstleistung in Raten zu bezahlen, gewähren wir dadurch kein Darlehen sondern eine unentgeltliche Zahlungserleichterung des Gesamtpreises.

 

(7) Für den Fall, dass bei einer Zahlungserleichterung eine Rate nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt wird, behält sich HPLQ vor, den Zugang zur Plattform, Community, Gruppen und den Kursinhalten zu unterbrechen und alle weiteren Leistungen einzustellen.

 

§ 5 Kündigung, Laufzeit

 

(1) Der Vertrag ist für die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Sollte der Dienstleistungsvertrag keine Laufzeit beinhalten, gilt eine feste dreimonatige Laufzeit als vereinbart.

 

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

 

§ 6 Verzug / Rücktritt

 

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch HPLQ beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei HPLQ eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei HPLQ vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

 

(2) Wurde mit dem Kunden eine monatliche Zahlung vereinbart, so kommt der Kunde bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungsziels auch ohne Mahnung in Verzug. Ist Verzug eingetreten, so ist HPLQ berechtigt, nach vorheriger Zahlungsaufforderung mit angemessener Zahlungsfrist und einer sich daran anschließenden Abmahnung den Vertrag ausserordentlich fristlos zu kündigen und die Leistungen einzustellen. HPLQ ist in diesem Fall berechtigt, die restliche Vergütung in Höhe von 80 %  fällig zu stellen und Zahlung innerhalb von sieben (7) Tagen zu verlangen.

(3) Kündigt HPLQ den Vertrag gem. vorstehender Regelung nicht, so stellt HPLQ seine Dienstleistungen in der vereinbarten Umfang weiter zur Verfügung und ist berechtigt, die monatlich fällig werdende Vergütung geltend zu machen.

 

§ 7 Erfüllung

 

(1) HPLQ wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. HPLQ ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.

 

(2) Dem Kunden ist bewusst, dass HPLQ bis auf anders lautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird HPLQ innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die erbrachten Dienste erteilen. Auch kann der Kunde HPLQ jederzeit seine Anforderungen über die Erbringung der Dienstleistung mitteilen und verlangen, dass diese zeitnah umgesetzt werden. HPLQ hat dabei das Recht, die Ausführung der Anforderungen zu verweigern, wenn diese dem Erfolg der Dienstleistung nicht zuträglich erscheinen.

 

(3) Ist HPLQ gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von HPLQ unberührt.

 

§ 8 Nutzungsrechte

 

(1) Der Kunde erhält ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezug auf die im geschützten Mitgliederbereich von HPLQ hinterlegten Inhalte. Eine Weitergabe an Dritte oder eine Vervielfältigung der hinterlegten Inhalte ist strengstens untersagt.

 

(2) Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von HPLQ auf dessen Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

 

(3) Zuwiderhandlungen gegen die Absätze 1 und 2 werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.

 

§ 9 Haftung

 

(1) HPLQ haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet HPLQ nur

 

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

 

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

 

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet HPLQ nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und der regelmäßigen Gefahr entsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

 

(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen oder den Webezugriff komplett einzuschränken. Für eine solche Vorgehensweise haftet HPLQ nicht.

 

(4) Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, HPLQ ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt HPLQ insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

 

§ 10 Datenschutz und Datensicherheit

 

(1) Der Kunde versichert, bei der Datenweitergabe an HPLQ die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.

 

(2) Sofern eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zwischen dem Kunden und HPLQ abzuschließen ist, wird der Kunde HPLQ vor Beginn der Dienstleistungen darauf hinweisen.

 

(3) Der Kunde stellt HPLQ von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG vollumfänglich frei, es sei denn, HPLQ hat diese Verstöße ausschließlich allein zu verantworten.

 

§ 11 Gerichtsstand

 

Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Baden-Baden vereinbart. HPLQ ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

 

§ 12 Schlussbestimmungen

 

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden, einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist eine gegenseitig getroffene Vereinbarung bzw. Bestätigung von HPLQ maßgebend. Hierfür ist die Textform zB. durch E-Mail ausreichend.

 

(2) Sollten einzelne Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Klausel durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für eine Lücke.

 

(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitzt von HPLQ, Teerhof 59, 21899 Bremen.

 

AGB Stand: 19.10.2023